
Ihre Lohnsteuerhilfe in Dingolfing
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Dingolfing . Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1972 macht die Lohi-Beratungsstelle in der Bahnhofstraße 10 die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Steuerspezialisten sind Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Die Beratungsstelle ist mit dem Zug gut erreichbar. Bei Bedarf bietet der Lohnsteuerhilfeverein sogar Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
Arbeitnehmer-Steuerberatung mit zertifizierter Qualität
Beratungsstellenleiter Sebastian Gareis ist zertifiziert nach DIN 77700 und damit geprüft in Fachkunde und Dienstleistungserbringung. Er bietet damit in Dingolfing Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer und mit verbriefter Qualität.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
- Spezialisten bei Fragen zum Kindergeld im In- und Ausland
- Steuerspezialisten für Leiharbeiter
Unsere Beratungsstelle befindet sich auf dem Weg in die Dingolfinger Innenstadt, in der Bahnhofstraße. Die Isar liegt nur wenige Meter von uns entfernt.
An der Kreuzung Bahnhofstraße / Brumather Straße / Reichenberger Straße befindet sich eine Tankstelle. Die neuen Räumlichkeiten sind nur wenige Meter von unserer alten Beratungsstelle entfernt.
Die nächste Haltestelle des "Dingo"-Stadtbusses ist ca. 300 Meter von unserer Beratungsstelle entfernt.
Vom Bahnhof Dingolfing sind es ca. fünf Gehminuten.
- Englisch
Öffnungszeiten
Februar - Mai: | |
Montag - Donnerstag | 08:00-18:00 |
Freitag | 08:00-12:00 |
Juni - Januar: | |
Montag - Donnerstag | 08:00-17:00 |
Freitag | 08:00-12:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 59 € bis 429 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
4,9 von 5 Sternen
basierend auf 284 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.